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Rechtsgebiete

Jagd- und Waffenrecht

Wir sind auch mit den Besonderheiten dieser Rechtsgebiete vertraut.

Häufig eröffnen sich im Bereich Jagdrecht juristische Spannungsfelder. Wie in jedem anderen Rechtsgebiet gilt es auch hier, seine Rechte zu kennen und konsequent durchzusetzen.


Kontaktieren sie uns zu


  • Rechtsfragen bzgl. des Jagdscheins (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.) 
  • Jagdrecht, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der Jagdausübung und Waffenbesitz


Ob als Jäger, Sportschütze oder Waffensammler: Die waffenrechtlichen Restriktionen und Auflagen des legalen Waffenbesitzes nehmen ständig zu. Dies ist politisch gewollt und nicht immer von Sachgründen getragen. Hier gilt es gegenüber den zuständigen Behörden den „richtigen Ton“ zu finden und kompetent seine Rechte als Waffenbesitzer zu wahren.


Wir unterstützen Sie bei


  • Drohendem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG
  • Rechtsfragen bezüglich der persönlichen Eignung gemäß § 6 WaffG
  • Einziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis
  • Abwehr behördlicher Auflagen/Restriktionen


Zuständige Rechtsanwälte



  • Herr Rechtsanwalt Gerhard Meyer betreut Sie bei Fragen zum Jagdrecht
  • Herr Rechtsanwalt Olaf Beismann ist Ihr Ansprechpartner zum Waffenrecht
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