Herzlich willkommen!
30 Jahre Kanzleierfahrung und Rechtspraxis
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Prozessvertretung
Wir bieten Beratung und Vertretung in allen wesentlichen Rechtsgebieten
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, egal ob Sie als Privatperson juristischen Beistand benötigen oder als Gewerbetreibender einen anwaltlichen Partner für alle Fälle suchen.
Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite unserer Rechtsanwaltskanzlei!
Die Rechtsanwälte Meyer, Hofmann-Rascu und Kollegen beraten Sie als Privatpersonen oder als Unternehmen und Gewerbebetrieb. Wir stehen für Ihre Rechte ein und tun alles, um sie durchzusetzen.
Unsere Kanzlei samt ihrer kooperierenden Steuerkanzlei bietet Dienstleistung und Unterstützung in allen wesentlichen Rechtsgebieten und in steuerlicher Hinsicht an.
Unser Leistungsspektrum deckt sowohl das Wirtschafts- wie auch das Privatrecht ab: wir beraten und vertreten Sie in Arbeitsrecht, Kapitalrecht, Erb- und Familienrecht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Strafrecht, wo wir die Rechte unserer Mandanten verteidigen. Konsultieren Sie uns in Ordnungswidrigkeitsverfahren, wo wir Ihnen schnell und wirksam beistehen können. Rat finden Sie bei uns auch in Rechtsgebieten wie dem Versicherungsrecht, dem Medizinrecht, dem Mietrecht, dem Verkehrsrecht und dem Jagd- und Waffenrecht. Konflikte lassen sich auch außergerichtlich lösen – eine Mediation ist schnell, diskret und nachhaltig.
Eine Enterbung im engsten Familienkreis ist heute nicht mehr eine Ausnahme. Enterbte Angehörige haben jedoch, sofern sie Pflichtteilsberechtigte sind, immer einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe, der Ihnen eine Mindestbeteiligung am Erbe naher Verwandter nach dem deutschen Erbrecht garantiert. Deshalb ist auch eine Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag im Regelfall keine vollständige Enterbung, weil immer der Pflichtteil bei Enterbung bleibt.
Pflichtteilsberechtigte sind nur die direkten Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel etc.) sowie der eigene Ehepartner. Ferner können auch die Eltern des Erblassers noch eine Pflichtteilsberechtigung haben, jedoch nur, wenn der Erblasser keine eigenen Abkömmlinge hat. Dabei sind bei den Kindern sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder sowie auch Adoptivkinder pflichtteilsberechtigt, nicht jedoch Stiefkinder oder Pflegekinder. Alle weiteren entfernteren Verwandten, wie z. B. Geschwister, Onkel Tanten, Nichten und Neffen haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Der Pflichtteilsanspruch ist ausschließlich ein Anspruch in Geld. Deshalb kann der Berechtigte auch nur einen Geldbetrag einfordern, der seinem Anteil entspricht. Jedoch ist der Erbe verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass zu geben, damit dieser überhaupt seinen Anteil berechnen kann. Hierbei kann er die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen und auch eine Überprüfung. Grundsätzlich muss er auch seinen Anspruch bei den rechtmäßigen Erben einfordern. Will man als Berechtigter seinen Pflichtteil einfordern, so muss er dies innerhalb von 3 Jahren nachdem man Kenntnis über den Erbfall und den Anspruch erlangt hat. Hierbei beginnt diese Frist mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen, indem er Kenntnis erlangt hat.
Wird ein gesetzlicher Erbe von einer Erbschaft durch eine Enterbung ausgeschlossen, muss er sich zunächst einmal über seine Rechte kundig machen. Dabei kann ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht helfen. Er kann seinen Mandanten zunächst über dessen Pflichtteilsrecht beraten und ihn über den Pflichtteilsanspruch aufklären. Natürlich muss er seinen Mandanten dabei unterstützen, von dem Erben eine zuverlässige Auskunft zum Nachlass zu bekommen und für ihn den Pflichtteilsanspruch zu berechnen und einfordern.
Die Praxis zeigt, dass es hierbei vielfältige Probleme geben kann. Wir vertreten Sie vehement aber auch mit gesundem Menschenverstand, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unsere Leistungen im Überblick
Gerne sind wir Ihre persönlichen oder betrieblichen Anwälte. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch ein besonders breites Wissensspektrum und die Präsenz in den wesentlichen Rechtsgebieten aus.
Wir beraten Sie in Erlangen, Nürnberg und Neustadt an der Aisch.
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