Mediation – Konflikte außergerichtlich lösen
Rechtsanwalt Gerhard Meyer als auch Rechtsanwalt Christoph Hofmann-Rascu haben auch den Lehrgang zur Erlangung des Titels "Mediator/in" gemäß § 7a BORA und § 5 Abs. 1 MediationsG absolviert.
In geeigneten Fällen kann ein formelles Mediationsverfahren angeboten bzw. angewandt werden. Dieses Verfahren bietet eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Lösung von Konflikten erscheint häufig unmöglich.
Dies liegt daran, dass die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis untrennbar miteinander verbinden. Eine solche Situation mündet oft in einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die gerichtliche Entscheidung erübrigt sich bei Einleitung eines Mediationsverfahrens oft nicht nur, sondern die Parteien werden in die Lage versetzt selbst eine interessengerechte Lösung zu finden. Hierbei werden sie durch den Mediator unterstützt. Konflikte eskalieren nicht weiter, sodass beispielsweise ein nachhaltiger Schaden innerhalb einer Familie vermieden werden kann.
Das Verfahren eignet sich zu Beginn eines Konflikts, aber auch in bereits hocheskalierten Situationen. Je früher aber mit einer Mediation begonnen wird, desto hilfreicher und effektiver ist das Verfahren.
Geregelt ist das Verfahren im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung.
Meyer & Hofmann-Rascu Rechtsanwälte GbR
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