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Rechtsgebiete

Strafrecht

Unsere Kanzlei verfügt über die Erfahrung, das Wissen und die Stärke im Auftritt, die ein guter Strafverteidiger immer braucht.

Sollte es Ihnen einmal widerfahren, dass Sie in ein Strafrechtsverfahren verwickelt werden, ist es sehr wichtig, schnell zu handeln. Schon lange vor der Gerichtsverhandlung können von einem guten Strafverteidiger Fehler und Versäumnisse der Anklagebehörde erkannt werden, um diese wirksam zu bekämpfen. Die Chancen für eine Durchsetzung der Rechte des Mandanten steigen dann. Schon im Ermittlungsverfahren wird der Strafverteidiger dringend benötigt, um die rechtlichen und taktischen Vorteile für seinen Mandanten schnell realisieren zu können.


Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts im Strafgesetzbuch (StGB) und in strafrechtlichen Nebengesetzen kodifiziert und regelt das Recht des Staates, Strafen zu verhängen. Die Strafgewalt steht also allein dem Staat zu, der, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, Anklage erhebt. In besonderen Fällen kann sich der in seinen Rechten mutmaßlich Verletzte als Nebenkläger anschließen oder durch Privatklage die Strafverfolgung betreiben. Wir unterscheiden das materielle Strafrecht, das aussagt, welche Handlungen strafbewehrt sind, und das formelle Strafrecht, das in der Strafprozessordnung (StPo) und im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) den Ablauf der Strafverfahren regelt. 


Wir müssen vom staatlichen Strafrecht das Disziplinarrecht des Dienstherrn gegenüber Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, das Ordnungs- und das Verwaltungsrecht unterscheiden. Auch Maßnahmen im Betriebsrecht wie etwa der Entzug von Vergünstigungen, die etwa auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen getroffen werden, gehören nicht zum Strafrecht. In diesen Verfahren hat der Strafverteidiger besondere Rechte, die für die Durchsetzung des Schutzes und der Rechte des Angeklagten von allerhöchster Bedeutung sind. Für Jugendliche ist das Strafrecht im Jugendgerichtsgesetz angepasst worden, um deren besonderer Situation als noch nicht voll ausgereifte Menschen zu entsprechen. Hier gibt es gesonderte materielle Vorschriften und auch Vorschriften, die die Gerichtsverfassung und das Verfahren vor Jugendgerichten klären.

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