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Rechtsgebiete

Bank- und Kapitalrecht

Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung der Anleger/Verbraucher spezialisiert.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtsangelegenheiten die sich mit Finanz- und Anlageprodukten befassen. Unsere Kanzlei hat sich hierbei auf die Vertretung der Anleger / Verbraucher spezialisiert. Beispielsweise sind hier zu nennen:


Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere:

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  • Bankvertragsrecht,
  • Kontoführung,
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung 


Rechtsfragen im Bezug auf Anlageprodukte, insbesondere: 

Wertpapierhandel, Depotgeschäfte, Investmentgeschäfte 


  • Immobilienfonds 
  • Schiffsfonds
  • Beteiligungen an atypischen stillen Gesellschaften
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